Um ein eigenes Bild aus der Google-Suche entfernen zu lassen, müssen Sie zuerst unterscheiden: Ist das Bild noch auf der Quellwebsite vorhanden, wurde es dort bereits gelöscht oder fällt es unter eine besondere Google-Entfernungsrichtlinie? Daraus ergibt sich der richtige Antrag.
Google ist meist nicht die Quelle
Google zeigt Bilder und Links an, die auf anderen Websites liegen. Eine Entfernung aus der Suche löscht deshalb normalerweise nicht die Datei im Internet. Sie kann weiterhin über die direkte URL, andere Suchmaschinen oder geteilte Links erreichbar sein.
Für eine nachhaltige Bearbeitung sind häufig zwei Schritte nötig:
- Entfernung oder Änderung auf der Quellwebsite,
- Aktualisierung beziehungsweise Entfernung des Google-Suchergebnisses.
Fall A: Sie kontrollieren die Quellwebsite
Entfernen Sie die Datei und alle öffentlich erreichbaren Varianten oder schützen Sie sie mit einer wirksamen Zugriffsbeschränkung. Eine bloße Änderung der Navigation reicht nicht, wenn die Bild-URL weiterhin aufrufbar ist.
Google aktualisiert den Index nach erneutem Crawling. Wenn die alte Darstellung noch sichtbar ist, kann das Werkzeug zur Aktualisierung veralteter Inhalte den Prozess anstoßen.
Fall B: Eine fremde Website zeigt das Bild
Kontaktieren Sie zuerst den Betreiber oder nutzen Sie den Plattform-Meldeweg. Nennen Sie die konkrete Seiten- und Bild-URL und erläutern Sie den passenden Grund. Mögliche Kategorien sind beispielsweise Identitätsnachahmung, private intime Inhalte, personenbezogene Daten oder Urheberrecht.
Wer auf dem Foto zu sehen ist, ist nicht automatisch dessen Urheber. Nutzen Sie einen Urheberrechtsweg nur, wenn Sie selbst Rechteinhaber oder wirksam bevollmächtigt sind.
Fall C: Die Quelle hat gelöscht, Google zeigt aber noch den alten Stand
Wenn die Seite oder das Bild an der Quelle nicht mehr existiert beziehungsweise wesentlich geändert wurde, nutzen Sie Googles Aktualisierung veralteter Inhalte. Prüfen Sie vorher im privaten Browserfenster, ob die URL tatsächlich nicht mehr den alten Inhalt zeigt.
Dokumentieren Sie:
- die alte Suchansicht,
- die genaue Ergebnis- und Bild-URL,
- den aktuellen Zustand der Quellseite,
- das Datum der Quellenlöschung.
Fall D: Persönliche, intime oder künstlich erzeugte Inhalte
Google bietet besondere Prozesse für persönliche sexuelle Inhalte, nicht einvernehmlich veröffentlichte intime Bilder und künstlich erzeugte Darstellungen, die eine identifizierbare Person fälschlich sexualisiert zeigen. Auch Ergebnisse, die Namen oder Bilder ohne erkennbaren Grund mit sexuellen Angeboten verbinden, können unter die beschriebenen Richtlinien fallen.
Google prüft jeden Antrag. Eine positive Entscheidung kann eine vollständige Entfernung oder eine Einschränkung für bestimmte Suchanfragen bedeuten. Die Quelle bleibt davon unberührt.
Die richtigen URLs finden
Bei Bildersuchergebnissen können mehrere Adressen relevant sein:
- URL der Quellseite,
- direkte URL der Bilddatei,
- URL des Google-Suchergebnisses oder der Bildansicht.
Kopieren Sie die Adressen exakt aus dem jeweiligen Meldeprozess. Ein Screenshot ohne URL reicht für die technische Zuordnung meist nicht aus.
Wenn ein Antrag abgelehnt wird
Lesen Sie die Begründung und prüfen Sie, ob:
- die falsche Richtlinie gewählt wurde,
- URLs oder Kontext fehlen,
- die Quelle inzwischen geändert wurde,
- ein rechtlicher statt eines Richtlinienantrags erforderlich ist.
Reichen Sie nicht einfach dieselbe unvollständige Meldung mehrfach ein. Ergänzen Sie nachvollziehbare neue Informationen. Bei komplexen Rechtsfragen kann qualifizierte Beratung notwendig sein.
Nachkontrolle
Prüfen Sie nach einer Entscheidung die betroffenen Suchbegriffe und Bildvarianten. Ein einzelner Antrag erfasst nicht zwingend jede Kopie oder abweichende URL. Führen Sie eine Liste mit Quelle, Antrag, Datum, Vorgangsnummer und Ergebnis.
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